Schwimmkurs
Ein Schwimmkurs bei der Wasserwacht garantiert eine fundierte und altersgerechte Ausbildung, denn die Ausbilder der Wasserwacht werden vor Ihrem Einsatz entsprechend auf Ihre Aufgabe vorbereitet. Dazu gehört neben den theoretischen und praktischen Kenntnissen des Schwimmens auch eine pädagogische Grundausbildung zur zielgruppen-gerechten Unterrichtsgestaltung.
Die Ausbilder werden weiterhin durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand gehalten.
Hinweise und Anmeldebedingungen zum Schwimmkurs während der Corona-Pandemie
An alle Kursteilnehmer/innen der Schwimmkurse der Wasserwacht Thannhausen im BRK Kreisverband Günzburg
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer, liebe Eltern,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen unserer Schwimmkurse interessieren. Durch die Corona-Pandemie gelten aktuell jedoch einige Sicherheits- und Hygieneregeln. Diese Maßnahmen sollen Infektionen mit dem Corona-Virus verhindern.
Das BRK hat es sich zur Aufgabe gemacht, in dieser schwierigen Zeit mit gutem Beispiel voran zu gehen. Es ist aber auch eine sehr wichtige Aufgabe, Kindern das Schwimmen und Rettungsschwimmen beizubringen.
Bitte lesen Sie, bevor Sie zum Telefonhörer greifen und Ihr Kind anmelden, unsere Regelungen durch und entscheiden Sie ob Sie damit einverstanden sind.
Aufgrund der Abstandsregelung ist es uns nur schwer möglich ängstliche und noch nicht weitestgehend selbständige Kinder so intensiv zu betreuen wie wir das in der Vergangenheit immer gemacht haben:
Wir sind daher gezwungen, die Anmelderegeln zu verschärfen.
- Ihr Kind muss 6 Jahre alt sein oder es im Jahr 2020 werden.
- Ihr Kind muss "wassergewöhnt" sein, das heißt es muss selbständig duschen und mit dem Kopf vollständig unter Wasser gehen können.
Sollte es diesbezüglich Probleme im Kurs geben, behalten wir es uns vor Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt auszubilden. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Weiterhin bitten wir Sie um Beachtung:
- Im Eingangsbereich sowie in den Umkleiden sind von jeder Person Mund-Nasen-Schutzmasken (kurz MNS) zu tragen.
- Im Hallenbad tragen die Kinder keine Masken. Wird der Abstand von 1,5 m durch die Ausbilder unterschritten, sind Masken zu tragen.
- Die Auflagen und Aushänge im Hallenbad sind zu beachten!
- Beachten Sie bitte die allgemein geltenden Schutzmaßnahmen:
- Vermeiden Sie Körperkontakt wie Händeschütteln, Umarmungen usw.
- Halten Sie den erforderlichen Mindestabstand von 1,5m zur nächsten Person ein.
- Achten Sie bitte auf die Markierungen im Hallenbad. Hier wurden die geltenden Mindestabstände und Sicherheitsvorschriften umgesetzt.
- Die Niesetikette (Niesen und Husten in die Ellenbeuge) ist einzuhalten.
- Bitte waschen und desinfizieren Sie VOR Kursbeginn Ihre Hände gründlich.
- Ausgiebiges Duschen ist nicht möglich und wir dürfen den Kindern beim Duschen auch nicht helfen! Daher bleiben Duschmittel (Shampoo / Duschgel / Seife etc.) zuhause, föhnen nur kurz - aber auch wieder nur mit Abstand. Bitte stellen Sie sich darauf ein! Mützen sind zu empfehlen.
- Abstand halten! Wir stellen bestmöglich sicher, dass zwischen den Beteiligten (Eltern, Kindern und Ausbilder) ein Sicherheitsabstand von 1,5 m gewährleistet ist.
- Berührungen müssen im Ausnahmefall sein, um z.B. die Sicherheit zu gewährleisten. Dabei ist, wenn irgendwie möglich, eine Maske zu tragen.
- Die Gruppe Schwimmschüler und Ausbilder wird dokumentiert. Ein Wechsel Ihres Kindes in eine andere Gruppe ist nicht möglich.
- Ändert sich die Corona Gesamtsituation im Landkreis (z.B. Infektionsrate/7 Tage > 35) behalten wir uns weitere Maßnahmen vor (Kurs kann beendet werden)
- Folgende Gesundheitsfragen werden vom Teilnehmer / Eltern vor jedem Kurstag abgefragt und sind wahrheitsgemäß zu beantworten:
- Haben Sie/Ihr Kind Symptome eines grippalen Infekts (Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, häufiges Niesen, Veränderung von Geruchs-/Geschmackssinn oder Fieber)?
- Hatten Sie/Ihr Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person, die an Covid19 erkrankt ist?
- Hatten Sie/Ihr Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer Person, die (inzwischen) unter behördlich angeordneter Quarantäne steht?
- Sind Sie/Ihr Kind innerhalb der letzten Tage wegen Verdacht auf eine Covid19 Infektion getestet worden und haben noch kein Negativ-Ergebnis erhalten?
- Waren Sie/Ihr Kind innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Corona-Risikogebiet (aktuelle Liste unter www.rki.de )?
Wenn eine der Fragen mit "ja" beantwortet wird, ist eine Teilnahme am Schwimmkurs nicht möglich. In diesem Fall sind eine ärztliche Abklärung und Beratung bzw. ein Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt einzuleiten.
Ausführliche Information erhalten Sie an einem Elternabend nach der Anmeldung.
Wir wünschen einen angenehmen Schwimmkurs! Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Wasserwacht Thannhausen