Die Kreisgeschäftsführung
Daniel Freuding
Kreisgeschäftsführer
Aufgaben der Kreisgeschäftsführung
Der Kreisgeschäftsführer führt die Geschäfte des Kreisverbandes im Rahmen der durch den Vorstand bestimmten strategischen Ausrichtung selbstständig und eigenverantwortlich. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Durchführung des operativen Geschäfts
- fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses
- fristgerechte Erstellung des Haushaltsplanes / Wirtschaftsplanes
- Erstellung, Entwicklung und Umsetzung der örtlichen Strategie
- Erstellung der Finanz-, Liquiditäts- und Investitionsplanung
- Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes, der Richtlinien des Landesvorstandes
- Vermögensangelegenheiten
- Personalangelegenheiten einschließlich Einstellung und Entlassung des hauptberuflichen Personals
- Organisation der Kreisgeschäftsstelle und aller anderen Dienststellen im Kreisverbandsgebiet
Der Kreisgeschäftsführer leitet die Kreisgeschäftsstelle und ist Dienstvorgesetzter des beim Kreisverband tätigen Personals und Dienststellenleiter im Sinne des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes. Er kann an allen Sitzungen und Veranstaltungen innerhalb des Kreisverbandes mit beratender Stimme teilnehmen.